Allgemeine Geschäftsbedingungen von KruCon | Markus Krüger Unternehmensberatung für die Nutzung der Onlineplattform KruConnect
Stand März 2021
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind KruCon | Markus Krüger Unternehmensberatung, Hagen (im folgenden ANBIETER genannt) und der Nutzer der Onlineplattform KruConnect, im folgenden ANWENDER genannt.
§ 2 Nutzungsvertrag und Anwendung der AGB
(1) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der ANBIETER dem ANWENDER auf dessen Anmeldung eine Auftragsbestätigung zusendet. Für diesen Vertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen zwischen dem ANWENDER und dem ANBIETER als vereinbart. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Der Zugang zur Onlineplattform KruConnect erfolgt über einen passwortgeschützten Zugang via Internet. Der ANWENDER ist für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes allein verantwortlich und haftet gegenüber dem ANBIETER wie Dritten für alle Schäden, die durch eine unbefugte Benutzung des Zugangsschutzes durch Dritte nach der Zuteilung der Zugangsdaten an den ANWENDER entstehen.
(3) Vor der erstmaligen Nutzung der Onlineplattform KruConnect muss der ANWENDER zunächst seine Kundendaten vervollständigen und evtl. eine Freischaltung durch den ANBIETER abwarten. Der ANWENDER hat alle erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen und seine Kundendaten stets aktuell zu halten. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, einen angemessenen Nachweis über die Identität des Kunden, die Identität der für den ANWENDER handelnden Personen oder deren Vertretungsberechtigung zu verlangen oder die Nutzung einzelner Funktionen davon abhängig zu machen.
(4) Der ANBIETER versendet regelmäßig vertragsrelevante Informationen an alle ANWENDER per E-Mail. Der ANWENDER hat die Zustellmöglichkeit dieser Informationen insbesondere durch die laufende Aktualisierung der Kundendaten im System sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen beim ANWENDER auch vertretungsberechtigte Mitarbeiter erreicht.
§ 3 Leistungen des ANBIETERS
(1) Der ANBIETER stellt dem ANWENDER die Onlineplattform KruConnect zur Verfügung. Über diesen Dienst kann der ANWENDER und seine Mitarbeiter an dem digitalen Weiterbildungsangebot teilnehmen.
(2) Der ANBIETER ist berechtigt, Teile oder die Gesamtheit seiner Leistungen durch Dritte, erbringen zu lassen.
(3) Dem ANWENDER ist es nicht gestattet, die Onlineplattform KruConnect über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Es ist dem ANWENDER nicht gestattet, die Onlineplattform KruConnect Dritten kostenpflichtig zu überlassen.
(4) Sofern der ANWENDER gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder vertragliche Pflichten verletzt, ist der ANBIETER berechtigt, die Leistungen einzuschränken, insbesondere die Veröffentlichungs- oder Versandfunktionen zu sperren. Der ANWENDER kann die Maßnahmen bzw. die Sperrung abwenden, indem er durch Vorlage geeigneter Nachweise die bestehenden Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung ausräumt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung durch den ANBIETER bleibt von einer Leistungsverweigerung oder Sperrung unberührt.
(5) Für alle Leistungen des ANBIETERS gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Alle Zahlungen sind zu Beginn der gewählten Laufzeitperiode fällig.
§ 5 Eigentum an Daten und Datenschutz
(1) Die Onlineplattform KruConnect ermöglicht es Nutzern, sich für einzelne Inhalte (wie z.B. Kurse) anzumelden. Der ANBIETER wird ohne ausdrückliche Zustimmung des ANWENDERS zu keiner Zeit E-Mail Adressen des ANWENDERS an Dritte weitergeben, verkaufen oder zur Nutzung überlassen.
(2) Die dem ANWENDER in dessen Kundenkonto zugeordneten Daten von Nutzern werden auf einem Server des ANBIETERS oder einem beauftragten Unternehmen getrennt gespeichert, gepflegt und gesichert. Bei Beendigung des Vertrages wird der ANBIETER sämtliche Daten des ANWENDERS an diesen zurückgeben und aus der Datenbank löschen (3) Der ANBIETER und der ANWENDER verpflichten sich jeweils, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere nach dem Telemediengesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der DSGVO einzuhalten.
(4) Der ANBIETER ist auf Weisung des ANWENDERS verpflichtet, den gesamten Datenbestand des ANBIETERS und/oder Teile der Daten zu löschen, es sei denn, der ANBIETER ist aus rechtlichen Gründen zur Aufbewahrung der Daten verpflichtet; in diesem Fall wird der ANBIETER die Daten sperren. Dasselbe gilt, soweit dies zur Darlegung oder den Beweis eines Gesetzesverstoßes oder gegen die Pflichten des ANWENDERS erforderlich ist und/oder Behörden, Gerichte oder sonstige Stellen es berechtigtermaßen fordern.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Nutzung der Onlineplattform KruConnect ist ein unbefristeter Nutzungsvertrag für die jeweils gewählte Produktkategorie. Der ANWENDER kann eine Jahreslaufzeit buchen. Der Vertrag verlängert sich bei einer Jahreslaufzeit um 12 Monate, wenn er vom ANWENDER nicht gekündigt wird. Der ANWENDER kann den Vertrag bei einer Jahreslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des letzten Kalendermonats kündigen.
(2) Alle Leistungen werden zu Beginn der gebuchten Laufzeit zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt bei Verzug eine pauschale Mahnungsgebühr i.H.v. EUR 10 zzgl. Ust in Mahnstufe 1 sowie jeweils EUR 10 zzgl. Ust in weiteren Mahnstufen zu erheben. Der ANBIETER kann den Zugang zur Onlineplattform KruConnect sperren, wenn sich der ANBIETER seit mehr als vier Wochen im Zahlungsverzug befindet.
(3) Abweichend von Abs. 1 kann der ANBIETER auch Leistungen anbieten, die nicht als Laufzeitvertrag gestaltet sind, insb. einmalige Leistungen oder andere nach Stück oder Volumen abzurechnende Leistungen.
(4) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, den Service der Onlineplattform KruConnect zu verändern oder nicht weiter zu betreiben. Bei einer Einstellung steht dem ANWENDER eine anteilige Erstattung zu. Bei einer wesentlichen Beschränkung der Leistungen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
(5) Mit der Beendigung des Vertrages stehen den Vertragspartnern wechselseitig keine Ausgleichs- oder sonstigen Zahlungsansprüche zu, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich geregelt sind. (6) Alle Leistungen, die innerhalb von 12 Monate vom ANWENDER nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen. Mit der automatischen Verlängerung werden die vertraglichen Leistungen und Kontingente dem ANWENDER wieder neu zur Verfügung gestellt.
§ 7 Verfügbarkeit des Servers
(1) Der ANBIETER bemüht sich um eine maximale Verfügbarkeit aller Leistungen, sichert aber vertraglich keine Mindestverfügbarkeit des Servers zu. Der ANBIETER wird sich bei Störungen des Serverbetriebes um eine unverzügliche Beseitigung bemühen. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird der ANBIETER nach Möglichkeit außerhalb der Tageszeit durchführen.
(2) Eine Störung oder ein kurzfristiger Ausfall des Servers führt nicht zu einer Aufhebung oder Kürzung der Leistungspflicht des ANWENDERS. Steht der Server für mehr als 5 % der zugesicherten vierteljährlichen Verfügbarkeit nicht zur Verfügung, reduziert sich die Leistungspflicht des ANWENDERS entsprechend.
§ 8 Haftung
(1) Die nachstehenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung des ANBIETERS gelten für alle Mängel-, Schadensersatz- oder sonstige Ersatzansprüche des ANWENDERS aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
(2) Abweichend von Abs. 1 finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den ANBIETER oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für vom ANBIETER zugesicherte Garantien, für Ansprüche aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des ANBIETERS, seiner Organe oder leitenden Mitarbeiter sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Der ANBIETER gewährleistet die technische Verfügbarkeit der Leistungen nur gemäß der Regelung von § 7. Für vom ANBIETER nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der ANBIETER keine Verantwortung.
(4) Der ANBIETER haftet für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der ANWENDER regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Etwaige Gewährleistungsansprüche des ANWENDERS sind der Höhe nach auf die vom ANBIETER bezahlten Nutzungsgebühren in den letzten 12 Monaten der Nutzung beschränkt. Im Übrigen ist jede Haftung des ANBIETERS für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen zur Haftungsbeschränkung des ANBIETERS (z.B. gemäß §§ 8 bis 10 TMG) bleiben von diesem § 12 unberührt.
(5) Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder Abnahme, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist. Für alle der Gewährleistung unterliegenden Leistungen gilt § 377 HGB, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 377 Abs. 2 und Abs. 3 HGB.
§ 9 Datenschutz
Der ANBIETER verpflichtet sich, alle Daten des ANWENDERS vertraulich zu behandeln, sie ausschließlich für den Vertragszweck einzusetzen, nicht an Dritte herauszugeben und bei Vertragsende vollständig an den ANWENDER zurückzugeben und komplett zu löschen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung des Nutzungsangebotes eine solche Änderung erforderlich macht. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem ANWENDER in elektronischer Form per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der ANWENDER nicht schriftlich bzw. per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der ANBIETER bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der ANWENDER muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung absenden. Es obliegt dem ANWENDER, Änderungen der Kontaktadresse gegenüber dem ANBIETER rechtzeitig zu übermitteln.
(2) Seitens des ANBIETERS ist zu Änderungen der AGB, zur Zusage von Garantien oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos ausschließlich die Geschäftsführung berechtigt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Es gilt – soweit rechtlich zulässig – das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird. Ist der ANWENDER ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist unser Unternehmenssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.